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*  Verkehrpsychologische
Beratung                      
Verkehrspsychologische Praxis  -  PETER FIESEL  -  Diplom-Psychologe, Psychotherapeut
Amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater (§ 4 Abs. 9 StVG)
60598 Frankfurt,   Niersteiner Straße 20,   069 / 63 22 21


Verkürzung der Sperrfrist

Nach einer Alkoholfahrt enthält der Strafbefehl oder das Urteil zusätzlich zur Geldstrafe auch noch eine Sperrfrist.

Zur Verkürzung der Sperrfrist konnten Sie bisher einen Kurs belegen, der sich “Mainz 77” nannte. Dieser Kurs wird allerdings kaum noch angeboten, sodaß sie auf Alternativen ausweichen müssen.

Hier biete ich eine Maßnahme an, die sehr kurzfristig durchgeführt werden kann, und die vergleichbar ist mit dem Kurs "Mainz77". Die Bescheinigung, die Sie für diese Maßnahme erhalten, reichen Sie bei Gericht ein - in mehreren Fällen konnte auf diesem Weg bei meinen Klienten die Sperrfrist um zwei Monate verkürzt werden.

Eine Verkürzung der Sperrfrist kann immer in Betracht gezogen werden, egal ob mit einer MPU zu rechnen ist oder nicht.

Die Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist umfaßt vier Einzelsitzungen und kostet 380,- €.

Diese Maßnahme kann mit einer Maßnahme zur Vorbereitung auf eine MPU kombiniert werden.