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Verkehrpsychologische
Beratung |
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Verkehrspsychologische Praxis -
PETER FIESEL - Diplom-Psychologe,
Psychotherapeut
Amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater (§ 4 Abs. 9
StVG)
60598 Frankfurt, Niersteiner Straße 20,
069 / 63 22 21
Verkürzung der Sperrfrist |
Nach einer Alkoholfahrt enthält der Strafbefehl oder das
Urteil zusätzlich zur Geldstrafe auch noch eine
Sperrfrist.
Zur Verkürzung der Sperrfrist konnten Sie bisher einen
Kurs belegen, der sich “Mainz 77” nannte. Dieser Kurs
wird allerdings kaum noch angeboten, sodaß sie auf
Alternativen ausweichen müssen.
Hier biete ich eine Maßnahme an, die sehr kurzfristig
durchgeführt werden kann, und die vergleichbar
ist mit
dem Kurs "Mainz77". Die Bescheinigung, die Sie für diese Maßnahme
erhalten,
reichen Sie bei Gericht ein - in mehreren Fällen konnte
auf diesem Weg bei meinen Klienten die Sperrfrist um
zwei Monate
verkürzt werden.
Eine Verkürzung der Sperrfrist kann immer in Betracht
gezogen werden, egal ob mit einer MPU zu rechnen ist
oder nicht.
Die Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist umfaßt vier
Einzelsitzungen und kostet 380,- €.
Diese Maßnahme kann mit einer Maßnahme zur Vorbereitung
auf eine MPU kombiniert werden.
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